Neue Verwaltungsvorschrift „Klimaschutz Plus“
Noch Ende 2020 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg die Verwaltungsvorschrift für das überarbeitete Förderprogramm „Klimaschutz Plus 2021“ heraus gegeben. Neben altbekannten Fördertatbeständen gibt es ab 2021 zahlreiche Neuerungen.
Sobald die neuen Antragsformulare eingestellt sind, können Anträge gestellt werden.
Die Verwaltungsvorschrift sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg.